Für Ihren nächsten Urlaub in Kroatien haben Sie geplant, diesen auf einem Boot zu verbringen? Dann ist das kroatische Küstenpatent notwendig. Beim Urlaub in Kroatien bieten sich natürlich viele Freizeitmöglichkeiten. Nicht nur der Badeurlaub, sondern auch viele andere Arten von Urlaub sind machbar. Wer sich gerne aktiv betätigt, statt nur am Strand zu liegen, wird in den Regionen an der Adriaküste viele Möglichkeiten finden. Meistens sind es Ausflüge zu den teilweise historischen Sehenswürdigkeiten, die die Urlauber anziehen. Aber auch so mancher Freizeitkapitän möchte seine Fähigkeiten auf dem Wasser ausprobieren. Für einen oder mehrere Tage können Boote verschiedener Größen und Ausführungen gechartert werden. So lässt sich die Region auch vom Wasser aus erkundigen, was einen völlig neuen Eindruck vermittelt.
Das kroatische Küstenpatent als Voraussetzung
So wie man einen Führerschein fürs Auto benötigt, muss auch die Fähigkeit zum Lenken eines Bootes nachgewiesen werden. Nicht in jedem Land gelten die gleichen Bestimmungen, für den Urlaub in Kroatien gilt grundsätzlich diese Unterteilung:
- Boat Skipper A, B und C
- Yachtmaster A
Je nachdem, mit welchem Boot der Urlauber sich auf den Gewässern Kroatiens bewegen möchte, ist nur ein entsprechendes Küstenpatent notwendig. Informationen zu den einzelnen Vorschriften können auch im Internet nachgelesen werden. Die Seite für den Erwerb des Küstenpatents in Kroatien bietet regelmäßige Termine vor Ort an, an denen der entsprechende Nachweis erworben werden kann. Alles über Bootsschein und Küstenpatent finden Sie hier.
Das kroatische Küstenpatent für Segel- und Motorboote
Während man mit dem Boat Skipper A Boote bis zu einer Länge von sieben Metern und einer Leistung von 8 kW in Küstennähe führen darf, berechtigt der Boat Skipper B dazu, auch Segelboote und Motorboote bis zu 30 BRZ zu steuern und verfügt dann gleichzeitig auch über die UKW-Funkberechtigung. Dazu muss der Skipper mindestens 18 Jahre alt sein, unter Einhaltung verschiedener Vorschriften.